Tel: 0179-7369137

Stolzestr. 40
30171 Hannover










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Ablauf

Der Termin für das Erstgespräch wird telefonisch vereinbart. Dafür hinterlassen Sie mir bitte eine Nachricht auf der Mailbox mit Ihrem Anliegen und Ihrer Telefonnummer und ich rufe Sie zurück.

Während unseres Erstgesprächs schildern Sie mir zunächst Ihre Situation. Ich versuche, die Problembereiche zu erfassen, um das weitere Vorgehen mit Ihnen absprechen zu können. Das Erstgespräch dient auch dem Kennenlernen. Eine positive Beziehung zwischen dem Patienten und der Therapeutin ist eine wichtige Grundlage für den Therapieerfolg. Vertrauen Sie an dieser Stelle Ihrem Gefühl. Die Entscheidung, ob sie eine Therapie bei mir beginnen möchten, treffen Sie in aller Ruhe nach dem Erstgespräch.

Die ersten fünf Termine werden auch „probatorische Sitzungen“ genannt. In dieser Zeit verschaffe ich mir einen möglichst genauen Einblick in Ursache und Entwicklung ihres Problems. Auch versuche ich zu verstehen, welche Bedingungen dazu beitragen, dass es fortbesteht. Sie erhalten nun eine diagnostische Rückmeldung. Auf dieser Grundlage erstelle ich dann in Absprache mit Ihnen ein individuelles Therapiekonzept.

In der Regel finden die Sitzungen à 50 Minuten einmal in der Woche statt, in akuten Krisensituationen aber auch öfter. Bei Angststörungen kann es für eine Expositionsbehandlung erforderlich sein, mehrere Stunden en bloc zu legen.

Die Gesamtlänge der Therapie richtet sich nach der Schwere und dem Grad der Erkrankung. Bei der Krankenkasse werden entweder eine Kurzzeittherapie (25 Sitzungen) oder eine Langzeittherapie (45 Sitzungen) beantragt.


Kosten

Die Kosten für die Psychotherapie ergeben sich
aus der Gebührenordnung für Psychotherapeuten (GOP).
Eine vereinfachte Übersicht erhalten Sie hier (pdf).


Selbstzahler

Wenn Sie die Kosten selbst übernehmen, entstehen keine weiteren Formalitäten. Ich stelle Ihnen eine Rechnung und Sie überweisen mir den Betrag oder zahlen in bar.

Privatversicherte

Die privaten Krankenkassen übernehmen in der Regel die Kosten für eine Psychotherapie. Bedingung hierfür ist, dass die Therapie von einem approbierten Psychotherapeuten durchgeführt wird. Diese Voraussetzung erfülle ich. Ob und in welchem Umfang die Kosten erstattet werden, hängt von Ihrem individuellen Tarif ab. Bitte erkundigen Sie sich diesbezüglich bei Ihrer privaten Krankenkasse.

Gesetzlich Versicherte

Die gesetzlichen Krankenkassen übernehmen die Kosten für eine Psychotherapie in der Regel nur dann, wenn sie in einer vertragsärztlichen Praxis durchgeführt wird. Die Wartezeiten dort sind allerdings leider oft unzumutbar für gesetzlich versicherte Patienten. Daher gibt es die Möglichkeit des sogenannten Kostenerstattungsverfahrens. Dafür muss der gesetzlich versicherte Patient bei seiner Krankenkasse belegen, dass er in "angemessener Zeit" und in "angemessener Entfernung zum Wohnort" keinen vertragsärztlichen Therapieplatz erhält. Die gesetzlichen Kassen übernehmen dann unter Umständen die Kosten für eine Behandlung auch bei Psychotherapeuten wie mir, die alle fachlichen Anforderungen erfüllen, aber keinen Kassensitz haben.

Nähere Informationen zum Kostenerstattungsverfahren finden Sie in der Broschüre der Bundespsychotherapeutenkammer.
Bitte erkundigen Sie sich bei Ihrer Krankenkasse, ob dieses sogenannte Kostenerstattungsverfahren in Ihrem Falle möglich ist und welche Bedingungen hierfür erfüllt sein müssen. Hierbei kann ich Sie gerne unterstützen.

Coaching/Beratung und Paartherapie

Die Kosten hierfür werden nicht von den Krankenkassen getragen.